Arbeitgeber können aus verschiedenen Varianten der Besteuerung der betrieblichen Krankenversicherung wählen. Die möglichen Steuermodelle im Zusammenhang mit der betrieblichen Krankenversicherung sind:
- Pauschalversteuerung
- Nettolohnversteuerung
- Versteuerung als geldwerter Vorteil
Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen die Pauschalversteuerung wählen, wodurch der Arbeitgeber die anfallenden Steuern übernimmt. Diese Option wird im Einkommensteuergesetz in den Paragraphen 40 und 37b definiert und bietet verschiedene Modelle, die auf die Unternehmensstruktur und -größe abgestimmt sind.
Die Nettolohnversteuerung ist eine elegante Lösung, um Mitarbeitern die BKV anzubieten, ohne dass diese finanziell belastet werden. Obwohl diese Option für das Unternehmen zunächst kostenintensiver erscheint, kann sie sich langfristig auszahlen, indem sie die Mitarbeiterloyalität stärkt. Doch Vorsicht: Eine klare arbeitsvertragliche Grundlage ist hierfür essenziell.
Wählt ein Unternehmen die Versteuerung der BKV als geldwerten Vorteil, so trägt der Mitarbeiter die zusätzlichen Steuerlasten. Für Arbeitgeber ist diese Methode in der Regel kostengünstiger, jedoch wird der Abschluss der betrieblichen Krankenversicherung und damit auch möglicherweise das Image als Arbeitgeber weniger attraktiv.