Betriebliche Altersvorsorge -
eine Win-Win-Situation

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine besondere Form der finanziellen Absicherung, von der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren können.

Dabei wird eine zusätzliche Rente über den Arbeitgeber aufgebaut, an der sich auch der Arbeitgeber mit einem gewissen Zuschuss beteiligen muss. Während sich insbesondere gut vernetzte und treue Arbeitgeber mithilfe der betrieblichen Altersvorsorge eine attraktive finanzielle Absicherung für das Alter schaffen können, profitieren Arbeitgeber von einer verbesserten Außenwirkung sowie einer stärkeren Mitarbeiterbindung. Die Versicherungsexperten aus dem Hause Kees beraten Sie objektiv zur betrieblichen Altersvorsorge sowie den neuen gesetzlichen Regelungen seit 2019 – ganz egal, ob aus der Perspektive eines Arbeitnehmers oder eines Unternehmens. Gerne beraten wir Sie auch speziell zur betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer.

Von Direktzusage bis Pensionskasse – Durchführungswege der bAV

Von Direktzusage bis Pensionskasse – Durchführungswege der bAV

Die betriebliche Altersvorsorge wird in mehreren Durchführungswegen angeboten. Diese sind flexibel gestaltbar, sodass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Idealfall individuell entscheiden können, welche Variante im jeweiligen Anwendungsfall am besten geeignet ist. Eine Möglichkeit, um eine Betriebsrente zu realisieren, ist die Direktzusage. Hierbei finanziert der Arbeitgeber die zugesagten Leistungen direkt aus seinem Unternehmen. Eine weitere Variante ist die Unterstützungskasse, bei der der Arbeitgeber Beiträge an eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung zahlt, welche die Rentenleistungen finanziert.

Eine verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge ist auch die Direktversicherung, bei der der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Versicherung abschließt und die Beiträge aus dem Gehalt des Arbeitnehmers bezahlt werden. Nicht zuletzt sind auch die Pensionskasse sowie der Pensionsfonds beliebte Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. In diesem Modell zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge in eine Versorgungseinrichtung oder einen Fonds, welcher wiederum die Rentenleistungen für den Arbeitnehmer finanziert.

Expertentipp:
Welche Durchführungsweg der bAV am besten geeignet ist, hängt von Faktoren wie der Größe des Unternehmens, der finanziellen Situation des Arbeitgebers und den Bedürfnissen des Arbeitnehmers ab. Es empfiehlt sich daher, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung zu finden.

Steuervorteile und Absicherung - die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge bringt grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer gewisse Vorteile mit sich. Besonders attraktiv ist das Modell jedoch für Arbeitnehmer, die einen guten Draht zu ihren Vorgesetzten haben und planen, über einen längeren Zeitraum im Unternehmen zu arbeiten. In diesem Fall ist es schließlich wahrscheinlicher, dass der Arbeitgeber Sie beim Aufbau der zusätzlichen Rente unterstützt. Auch für das Unternehmen bietet diese besondere Form der Altersvorsorge Vorteile. So wird durch die Anerkennung und Wertschätzung langjähriger Arbeitnehmer die Mitarbeiterbindung gestärkt und das Unternehmen nach außen hin attraktiver dargestellt. Hinzu kommt, dass beide Parteien während der Ansparphase von Steuervorteilen profitieren, welche in der Rentenphase allerdings wieder vollständig aufgehoben werden. Hier muss die gesamte Höhe der Auszahlung wie gewohnt versteuert werden.

Arbeitgeberzuschuss und Zusatzleistungen – die betriebliche Altersvorsorge im Detail

Besonders attraktiv für Arbeitnehmer ist auch der 15-prozentige Arbeitgeberzuschuss, welcher seit 2019 je nach Versicherungsmodell sogar verpflichtend ist. Auch für die Fälle eines Jobwechsels, einer Insolvenz des Unternehmens und einer Arbeitslosigkeit sind Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersvorsorge abgesichert, schließlich wird das angesammelte Kapital in diesen Fällen je nach Vertragsmodalität geschützt. Nicht zuletzt lässt sich die betriebliche Altersvorsorge durch eine Reihe an Zusatzleistungen ergänzen, welche beispielsweise in Form einer Berufsunfähigkeits­versicherung oder eines Hinterbliebenen­schutzes. Die Kees Finanzberater zeigen Ihnen auf, welche Zusatzleistungen in Ihrem individuellen Fall besonders viel Sinn ergeben und auf welche Modalitäten Sie getrost verzichten können.

Die pdUk – eine Spezialform der betrieblichen Altersvorsorge

Eine tendenziell arbeitgeberfreundliche Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die pauschaldotierte Unterstützungskasse, welche häufig mit pdUk abgekürzt wird. In diesem Modell können die Beiträge der Arbeitnehmer für die Altersvorsorge vom Unternehmen verwaltet und investiert werden, um die unternehmerischen Freiheiten durch Innenfinanzierungseffekte zu stärken. Dabei baut der Arbeitgeber eine Art interne Unternehmensbank auf und verpflichtet sich gleichzeitig, die mit dem Renteneintritt fälligen Auszahlungen tatsächlich tätigen zu können. Somit profitieren sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer von der Spezialform der betrieblichen Altersvorsorge. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist übrigens das Modell der betrieblichen Altersvorsorge, das auch im Unternehmen Kees selbst Anwendung findet.

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Mitarbeiterbindung und Steuervorteile – auch für Arbeitgeber attraktiv

Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich in vielen Fällen nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber. So können diese durch die Bereitstellung einer betrieblichen Altersvorsorge ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und somit hoch qualifizierte Arbeitskräfte anziehen, motiviert halten und langfristig an das Unternehmen binden. 

Alle diese Aspekte können potenziell zu einer höheren Arbeitsleistung der Arbeitnehmer beitragen, wodurch die Wertschöpfung erhöht wird. Durch die gezielte und individuelle Gestaltung von Beitrags- und Leistungsstrukturen können Arbeitgeber Mitarbeiter belohnen und somit ihre Motivation und Loyalität zum Unternehmen steigern. 

Auch die langfristige Bindung von qualifizierten Arbeitnehmern hat für Unternehmen viele Vorteile. Dass sie sich um ihre finanzielle Absicherung im Ruhestand keine Sorgen machen müssen, ist ein starkes Argument für den Verbleib im Unternehmen. Somit profitieren sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber von der betrieblichen Altersvorsorge.

Darüber hinaus können Arbeitgeber durch die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge steuerliche Vorteile nutzen und ihre Lohnnebenkosten senkenDie eingezahlten Beiträge sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerfrei und mindern somit die Lohnsteuer- und Sozialabgabenlast des Arbeitnehmers. Nicht zuletzt können auch Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge steuerlich abgesetzt werden.

Betriebliche Altersvorsorge – Risiken in bestimmten Ausnahmefällen
Wir, die Kees Finanzberater, legen außerordentlichen Wert auf eine maximale Transparenz. Daher widmen wir uns in unserer Beratungstätigkeit nicht nur den Vorteilen und Potenzialen, sondern auch den Risiken verschiedener Modelle. Dies gilt auch für die betriebliche Altersvorsorge, wenngleich diese als sichere, zuverlässige und effektive Form der Absicherung bekannt ist. Eine betriebliche Altersvorsorge ist grundsätzlich eine solide Möglichkeit, um für eine gute finanzielle Versorgung im Pensionsalter zu sorgen. Neben den zahlreichen Vorteilen birgt sie auch einige Risiken, die in Ausnahmefällen auftreten können. Das wohl größte Risiko der bAV besteht in der Insolvenz des Arbeitgebers. Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, kann es passieren, dass auch die zugesagten Leistungen nicht mehr erbracht werden können. Dies betrifft sowohl die Beiträge des Arbeitgebers als auch die eingezahlten Beiträge der Arbeitnehmer.
Eine Absicherung gegen dieses Risiko bietet die gesetzliche Insolvenzversicherung, welche zumindest einen Teil der im Falle einer Insolvenz auftretenden Ansprüche auffängt. Somit erhalten Arbeitnehmer einen gewissen Teil der Rente, auch wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist. Ein weiteres Risiko, das bei einer betrieblichen Altersvorsorge beachtet werden sollte, ist die Übertragbarkeit der Versorgungsansprüche. Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt oder arbeitslos wird, kann es sein, dass die bisherigen Ansprüche nicht übertragbar sind. Expertentipp: Da die Übertragbarkeit der Versorgungsansprüche vertraglich vereinbart wird, kann sie vor dem Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge verhandelt werden. Durch die Unterstützung eines unabhängigen Finanzberaters können Möglichkeiten vertraglich verankert werden, um die im Laufe der Berufstätigkeit erworbenen Ansprüche zu übertragen. Insgesamt ist die betriebliche Altersvorsorge dennoch eine Form der Altersvorsorge, die Hand und Fuß hat und als besonders risikoarm gilt. Dadurch fallen jedoch auch die Renditen nicht so hoch aus, wie sie bei riskanten, meist privaten Formen der Altersvorsorge wie dem Erwerb von Aktien und Fonds, sein können.
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Betriebliche Altersvorsorge - kompetente Beratung von Kees
So unterschiedlich wie die persönlichen und finanziellen Ausgangslagen von Arbeitnehmern, so unterschiedlich sind auch die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge. Da keine Variante der betrieblichen Altersvorsorge universell gültig ist und mit jedem Szenario in Einklang zu bringen ist, ist eine Beratung durch renommierte Versicherungsexperten wie den Kees Finanzberatern. Die erfahrenen Experten schneidern für Ihre Situation eine Art Maßanzug, indem sie ein individuelles Konzept für Sie entwickeln. Für Unternehmen bieten die Kees Finanzberater besondere Services zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge an. Dabei entwickeln unsere Versicherungsmakler nicht nur vollständig neue, maßgeschneiderte Konzepte, sondern optimieren auch bestehende Modelle der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen.
Die Kees Finanzberater arbeiten eng mit renommierten Steuer- und Rechtsberatern zusammen, die sich auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge bestens auskennen. Auf Wunsch übernehmen sie im selben Zug die Beratung Ihrer Mitarbeiter im Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen. Gerne begleiten die Kees Finanzberater Ihr Projekt und unterstützen Ihr Unternehmen bei allen bürokratischen Vorgängen rund um Vertragsthemen. Ganz egal, ob Sie als Arbeitnehmer an einer betrieblichen Altersvorsorge interessiert sind oder sich als Unternehmen zu den verschiedenen Durchsetzungswegen beraten lassen möchten - die Versicherungsexperten der Kees Finanzberater stehen Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Wenn Sie Interesse an den umfangreichen Services haben, senden Sie den kompetenten Ansprechpartnern im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge gerne eine unverbindliche Anfrage.
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FAQ – häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine zusätzliche Altersversorgung, die von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter angeboten wird. Dabei kann der Arbeitnehmer Teile seines Gehalts oder Sonderzahlungen in eine Altersvorsorge investieren, welche dann vom Arbeitgeber verwaltet wird.

Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
Es gibt verschiedene Durchführungswege der bAV, beispielsweise die Direktzusage, die Unterstützungskasse sowie die Pensionskasse oder -fonds. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Varianten in der Art und Weise der Finanzierung, der Sicherheit und der Besteuerung.

Welche steuerlichen Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge?
Durch die Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer ihre Einkommensteuer und auch ihre Sozialversicherungsbeiträge reduzieren. Zudem ergeben sich für Arbeitgeber bei der Einzahlung in eine BAV Zuschüsse und Steuervorteile. Allerdings müssen die späteren Rentenzahlungen bei der Auszahlung versteuert werden.

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge auch für Arbeitgeber?
Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich auch für Arbeitgeber, denn sie trägt zur Mitarbeiterbindung und -motivation bei und kann dabei helfen, Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden. Zudem können Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Steuern und Sozialabgaben einsparen. Auch Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge können steuerlich abgesetzt werden.

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