Betriebliche Altersvorsorge -
eine Win-Win-Situation
Dabei wird eine zusätzliche Rente über den Arbeitgeber aufgebaut, an der sich auch der Arbeitgeber mit einem gewissen Zuschuss beteiligen muss. Während sich insbesondere gut vernetzte und treue Arbeitgeber mithilfe der betrieblichen Altersvorsorge eine attraktive finanzielle Absicherung für das Alter schaffen können, profitieren Arbeitgeber von einer verbesserten Außenwirkung sowie einer stärkeren Mitarbeiterbindung. Die Versicherungsexperten aus dem Hause Kees beraten Sie objektiv zur betrieblichen Altersvorsorge sowie den neuen gesetzlichen Regelungen seit 2019 – ganz egal, ob aus der Perspektive eines Arbeitnehmers oder eines Unternehmens.
Die betriebliche Altersvorsorge bringt grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer gewisse Vorteile mit sich. Besonders attraktiv ist das Modell jedoch für Arbeitnehmer, die einen guten Draht zu ihren Vorgesetzten haben und planen, über einen längeren Zeitraum im Unternehmen zu arbeiten. In diesem Fall ist es schließlich wahrscheinlicher, dass der Arbeitgeber Sie beim Aufbau der zusätzlichen Rente unterstützt. Auch für das Unternehmen bietet diese besondere Form der Altersvorsorge Vorteile. So wird durch die Anerkennung und Wertschätzung langjähriger Arbeitnehmer die Mitarbeiterbindung gestärkt und das Unternehmen nach außen hin attraktiver dargestellt. Hinzu kommt, dass beide Parteien während der Ansparphase von Steuervorteilen profitieren, welche in der Rentenphase allerdings wieder vollständig aufgehoben werden. Hier muss die gesamte Höhe der Auszahlung wie gewohnt versteuert werden.
Arbeitgeberzuschuss und Zusatzleistungen – die betriebliche Altersvorsorge im Detail
Besonders attraktiv für Arbeitnehmer ist auch der 15-prozentige Arbeitgeberzuschuss, welcher seit 2019 je nach Versicherungsmodell sogar verpflichtend ist. Auch für die Fälle eines Jobwechsels, einer Insolvenz des Unternehmens und einer Arbeitslosigkeit sind Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersvorsorge abgesichert, schließlich wird das angesammelte Kapital in diesen Fällen je nach Vertragsmodalität geschützt. Nicht zuletzt lässt sich die betriebliche Altersvorsorge durch eine Reihe an Zusatzleistungen ergänzen, welche beispielsweise in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder eines Hinterbliebenenschutzes. Die Kees Finanzberater zeigen Ihnen auf, welche Zusatzleistungen in Ihrem individuellen Fall besonders viel Sinn ergeben und auf welche Modalitäten Sie getrost verzichten können.
Die pdUk – eine Spezialform der betrieblichen Altersvorsorge
Eine tendenziell arbeitgeberfreundliche Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die pauschaldotierte Unterstützungskasse, welche häufig mit pdUk abgekürzt wird. In diesem Modell können die Beiträge der Arbeitnehmer für die Altersvorsorge vom Unternehmen verwaltet und investiert werden, um die unternehmerischen Freiheiten durch Innenfinanzierungseffekte zu stärken. Dabei baut der Arbeitgeber eine Art interne Unternehmensbank auf und verpflichtet sich gleichzeitig, die mit dem Renteneintritt fälligen Auszahlungen tatsächlich tätigen zu können. Somit profitieren sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer von der Spezialform der betrieblichen Altersvorsorge. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist übrigens das Modell der betrieblichen Altersvorsorge, das auch im Unternehmen Kees selbst Anwendung findet.