Arbeitgeber Versicherung – wie Mitarbeiter abgesichert werden

23.06.2023 |Allgemein

Arbeitgeber Versicherung – wie Mitarbeiter abgesichert werden

Beim Abschluss von wichtigen Versicherungen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Verantwortlichkeiten. Während manche Versicherungen wie die Privathaftpflicht oder der Berufsunfähigkeitsschutz zu den Aufgaben der Arbeitnehmer zählen, gibt es auch gesetzlich verpflichtende Versicherungen, die ein Arbeitgeber für seine Angestellten abschließen muss.

In diesem Blogbeitrag klärt Sie das Team der Kees Finanzberater darüber auf, in welchen Fällen ein Arbeitgeber eine Versicherung für seine Angestellten bereitstellen muss und welche optionalen betrieblichen Versicherungen zur zusätzlichen Absicherung der Arbeitnehmer beitragen können.

n vielen Branchen besteht ein Risiko für Arbeitsunfälle, welche sowohl für den Arbeitnehmer als auch für seinen Arbeitgeber zu einem Problem werden können.

Von Kranken- bis Arbeitslosenversicherung – verpflichtende Arbeitgeber Versicherungen

Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter anstellt, muss er ihm bestimmte Versicherungen verpflichtend bereitstellen. Hierzu zählen insbesondere die gesetzlichen Pflichtversicherungen:

  • Gesetzliche oder private Krankenversicherung
  • Pflegepflichtversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzliche oder private Krankenversicherung als elementare Arbeitgeber Versicherung

Eine elementare Arbeitgeber Versicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung, welche für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland verpflichtend ist. Sie gewährleistet den Zugang zu medizinischer Versorgung und deckt Krankheitskosten ab. 

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden zu jeweils 50% von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen, wobei der Versicherungsanbieter frei wählbar ist. Alternativ können Arbeitnehmer, die bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten, eine private Krankenversicherung als Arbeitnehmer Versicherung abschließen. Auch hierzu leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss.

Pflegepflichtversicherung – eine weitere verpflichtende Sozialversicherung

Eine weitere Versicherung, die Sie als Arbeitgeber anbieten müssen, ist die Pflegepflichtversicherung. Diese dient dazu, im Falle der Pflegebedürftigkeit die Kosten für pflegerische Leistungen abzudecken.

Die Aufteilung der Beiträge verläuft hier analog zur Krankenversicherung. Während die Hälfte der Versicherungsbeiträge von gesetzlich pflegeversicherten Angestellten vom Arbeitgeber getragen werden, erhalten privat pflegeversicherte Angestellte einen Zuschuss zu ihrem selbst gewählten und organisierten Versicherungstarif.

Rentenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Arbeitgeber Versicherung, welche für jeden Angestellten abgesehen von Minijobbern verpflichtend ist. Durch regelmäßige Beitragszahlungen wird die Alterssicherung der Arbeitnehmer aufgebaut. Die Beiträge werden gemeinsam und zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichtet.

Arbeitslosen- und Unfallversicherung – weitere verpflichtende Arbeitgeber Versicherungen

Die Arbeitslosenversicherung muss ebenfalls vom Arbeitgeber für seine Angestellten bereitgestellt werden. Sie dient der finanziellen Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit, indem sie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz- oder Winterausfallgeld an den betroffenen Arbeitnehmer zahlt.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden wie bei den anderen verpflichtenden Versicherungen zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber geleistet. Für die Anmeldung und Abführung der Beiträge ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Zudem besteht die Verpflichtung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Versicherung bietet Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein. Der Versicherungsschutz kann dabei von einer privaten Unfallversicherung ergänzt werden, welche auch Unfälle außerhalb der Arbeitszeit abdeckt.

Betriebliche Versicherungen als optionale Zusatzleistungen

Ein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die genannten Kranken- und Sozialversicherungen für seine Angestellten abzuschließen. Darüber hinaus eröffnet sich ihm die Möglichkeit, durch betriebliche Zusatzversicherungen die Absicherung seiner Mitarbeiter zu erweitern.

Hierbei kann er sie bei der Altersvorsorge unterstützen, die Gesundheitsversorgung verbessern und wertvolle Zusatzleistungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bieten. Diese Zusatzabsicherungen sind jedoch nicht obligatorisch, sondern können optional angeboten werden.

Betriebliche Absicherungen bringen sowohl für die Mitarbeiter als auch für das Unternehmen entscheidende Vorteile. Angesichts des Fachkräftemangels, bestehender Versorgungslücken und hoher Krankheitskosten stellen betriebliche Versicherungen einen effektiven Ansatz dar, um talentierte Mitarbeiter zu binden und potenziellen Mitarbeitern Anreize zu bieten.

Die wichtigsten betrieblichen Versicherungen sind:

Betriebliche Krankenversicherung – zusätzliche Gesundheitsvorsorge für Mitarbeiter

Die betriebliche Krankenversicherung stellt eine ergänzende Gesundheitsvorsorge für Mitarbeiter dar. Dabei profitieren Unternehmen von günstigen Angeboten durch Kollektivverträge und haben die Möglichkeit, Krankenzusatzversicherungen ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen abzuschließen.

Für Arbeitnehmer bedeutet die betriebliche Krankenversicherung eine verbesserte medizinische Versorgung zu günstigen Konditionen. Je nach Tarif können sie von einer Vereinfachung oder gänzlichen Befreiung der Gesundheitsprüfung profitieren. In einigen Fällen können auch Angehörige von der betrieblichen Krankenversicherung profitieren.

Für Arbeitgeber ergeben sich daraus verschiedene Vorteile. Durch die betriebliche Krankenversicherung sinkt die Anzahl der Krankheitsfälle, die Mitarbeiter bleiben tendenziell gesünder und die Mitarbeiterzufriedenheit steigt.

Zudem kann die betriebliche Krankenversicherung ein Alleinstellungsmerkmal sein, das auf Fachkräfte attraktiv wirkt. Dies führt zu motivierten Mitarbeitern, einer besseren Mitarbeiterbindung und weiteren langfristigen Vorteilen für das Unternehmen.

Betriebliche Altersvorsorge als attraktive Option für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in vielen modernen Unternehmen üblich und sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn Mitarbeiter diese Option wünschen. Dennoch sollten Arbeitgeber die bAV nicht nur auf Mitarbeiterwunsch anbieten, sondern diese für die gesamte Belegschaft bereitstellen, da eine betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss für viele Fachkräfte ein Indikator für die Arbeitgeberattraktivität ist.

Für Arbeitnehmer bietet die bAV ein zweites Standbein für die finanzielle Absicherung im Alter, sodass die Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente sinkt. Die Vorteile für Arbeitgeber umfassen die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, die freie Auswahl an Anbietern sowie die Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung.

Betriebliche Einkommenssicherung – Schutz und Unterstützung bei beruflichen Risiken

Die betriebliche Einkommenssicherung umfasst verschiedene Versicherungsleistungen, darunter der Schutz vor Invalidität, Unfällen oder sogar im Todesfall. Arbeitgeber können Kollektivverträge abschließen, um ihre Mitarbeiter vor Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu schützen.

Viele Versicherungsunternehmen bieten nicht nur finanzielle Unterstützung im Leistungsfall, sondern auch präventive Maßnahmen wie Schulungen für die Belegschaft oder Hilfestellungen zur Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach langen Krankheitsphasen.

Für Arbeitnehmer bietet die betriebliche Einkommenssicherung günstige Absicherung für eine finanzielle Sicherheit im Ernstfall. Unternehmen profitieren auch bei dieser optionalen Arbeitgeber Versicherung von einem Imagegewinn, der zu mehr qualifizierten Bewerbern und langfristig zufriedenen Bestandsmitarbeitern führen kann.

Fazit

Abschließend lässt sich festhalten, dass Arbeitgeber Versicherungen eine wichtige Rolle spielen, um die finanzielle Absicherung sowie die langfristige Zufriedenheit von Mitarbeitern zu gewährleisten. Durch die gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeber Versicherungen sowie optionale betriebliche Leistungen können Arbeitgeber zur Zufriedenheit und zum Wohlstand ihrer Mitarbeiter beitragen.

Als Experte auf diesem Gebiet unterstützen die Kees Finanzberater Unternehmen bei der Auswahl und Umsetzung passender Versicherungslösungen. Nehmen Sie bei Interesse an unserer unabhängigen und individuellen Beratung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerperspektive gerne Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Welche Versicherung müssen Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter abschließen?
Arbeitgeber müssen für ihre Mitarbeiter die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegepflichtversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung sowie die Unfallversicherung abschließen.
Wieso sollten Arbeitgeber freiwillige Versicherungen zur Verfügung stellen?
Das Angebot einer Arbeitgeber Versicherung bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine verbesserte Mitarbeiterbindung, attraktive Zusatzleistungen für Mitarbeiter, steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und eine erhöhte Attraktivität für potenzielle Fachkräfte.