Um als Geschäftsführer optimal abgesichert zu sein, sollten Sie sich Gedanken zu folgenden Teilbereichen der Versorgung machen:
- Private oder betriebliche Vorsorge für das Alter
- Persönliche Haftung ausschließen, etwa bei Managementfehlern
- Umfassender Gesundheitsschutz
- Absicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
- Absicherung bei einem Unfall
- Absicherung für die Familie
- Absicherung im Todesfall
Private oder betriebliche Vorsorge für das Alter
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) stehen oft vor der Herausforderung, eine ausreichende Altersversorgung selbst sicherzustellen, da sie in der Regel keinen oder nur einen geringen gesetzlichen Rentenanspruch haben. Besonders für GGF, deren Gehälter über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, ist es wichtig, die wachsende Versorgungslücke mit steigendem Einkommen zu berücksichtigen.
Geschäftsführer stehen vor der Wahl zwischen privater und betrieblicher Altersvorsorge. Dabei bietet insbesondere die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine wertvolle Möglichkeit, um effektiv für das Alter vorzusorgen.
Als Arbeitgeber können GGF ihre bAV selbst gestalten und dabei steuerliche Vorteile nutzen. Die Aufwendungen für eine bAV stellen eine Betriebsausgabe dar, wodurch die Altersvorsorge steuerbegünstigt über die GmbH aufgebaut werden kann. Als GGF ist es daher eine kluge Entscheidung, in eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene bAV zu investieren, um eine adäquate Geschäftsführer Versorgung im Alter zu gewährleisten.
Haftungsansprüche minimieren als Geschätsführer
Geschäftsführer tragen ein hohes Risiko persönlicher Haftung, insbesondere bei Managementfehlern. Im Bereich der Managerhaftung ist zu beachten, dass Deutschland strikte Vorgaben hat und Führungskräfte häufig auf Schadensersatz verklagt werden. Sie haften persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen, selbst bei einer GmbH oder ehrenamtlicher Tätigkeit.
Eine adäquate Managerhaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren und im Falle einer Verurteilung finanziellen Schutz zu bieten.
Umfassender Gesundheitsschutz für die Versorgung von Geschäftsführern
Als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) profitieren Sie von der Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen, da Sie in der Regel sozialversicherungsfrei sind. Während die private Krankenversicherung Ihnen nicht nur eine maßgeschneiderte Gesundheitsversorgung, sondern auch finanzielle Vorteile im Alter bietet, schafft die betriebliche Krankenversicherung (bKV) eine Win-Win-Situation für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Absicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für GGF besonders wichtig, da diese oft keinen ausreichenden Schutz durch gesetzliche Systeme haben. Ein Vorteil dieser Versicherung ist, dass sie unabhängig vom Schicksal der GmbH besteht. Zudem wird die BU-Rente, da sie keine Betriebsrente darstellt, nur mit einem niedrigeren Ertragsanteil versteuert, was steuerliche Vorteile mit sich bringt.
Unfallversicherung für Geschäftsführer-Gesellschafter
Eine Unfallversicherung bietet GGF umfassenden Schutz bei Unfällen – sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Die Vorteile umfassen individuell angepasste Leistungen und die Möglichkeit, zwischen einer Kapitalzahlung oder einer Unfallrente bei Invalidität zu wählen. Zusätzlich kann der Schutz durch hochwertige Zusatzbausteine ergänzt werden, um eine noch bedarfsgerechtere Absicherung zu erreichen.
Versorgung von Familienmitgliedern von Geschäftsführern
In vielen Unternehmen sind Familienangehörige aktiv in den Betrieb eingebunden. Die Gestaltung ihrer betrieblichen Altersvorsorge erfordert jedoch besondere Aufmerksamkeit, da die Finanzverwaltung strenge Anforderungen stellt, insbesondere bei der Finanzierung durch den Arbeitgeber, um Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.
Eine individuelle und gesetzeskonforme Gestaltung der Altersversorgung für Familienangehörige ist daher essenziell. Die Experten der Kees Finanzberater stehen Ihnen jederzeit vor Ort zur Verfügung, um Sie bei der Entwicklung einer maßgeschneiderten und rechtskonformen Lösung für die Altersvorsorge Ihrer im Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen zu beraten.
Absicherung der Versorgung der Familie im Todesfall
Die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall ist unverzichtbar, um bei einem plötzlichen Verlust des Versorgers die finanzielle Stabilität der Familie zu gewährleisten. Eine Risikolebensversicherung deckt wichtige Ausgaben und eventuelle Kreditverpflichtungen ab und trägt auf diese Weise zur Versorgung der Hinterbliebenen eines Geschäftsführers ab.
Geschäftsführer Versorgung: Fokus auf Unternehmensphase anpassen
Die Geschäftsführer Versorgung ist eine komplexe Thematik. Je nachdem, ob Sie sich mit Ihrem Unternehmen in der Gründungsphase, der Wachstumsphase oder dem Übergang in den Ruhestand oder einem Verkaufsprozess befinden, ist ein bestimmter Fokus Ihrer Versorgung empfehlenswert.
In der Gründungsphase eines Unternehmens konzentrieren sich Gesellschafter-Geschäftsführer auf den Aufbau und die Stabilisierung ihrer Firma, oft mit geringem Einkommen und minimaler gesetzlicher Absicherung. Wichtig ist die Fokussierung auf persönliche Risikoabsicherung, wie Krankheit, Berufsunfähigkeit, Unfälle, Haftungsansprüche und der Aufbau einer Basis-Altersvorsorge.
In der Wachstumsphase, mit steigendem Einkommen und Lebensstandard, ergeben sich neue Herausforderungen durch Lebensveränderungen und gesetzliche Anforderungen, die eine Anpassung der Absicherung und Altersvorsorge erfordern. Beim Übergang in den Ruhestand müssen Gesellschafter-Geschäftsführer ihr Unternehmen für den Verkauf oder die Übergabe vorbereiten und insbesondere ihre Altersversorgung, unter Berücksichtigung von Rentenlücken und steuerbegünstigten Lösungen, absichern.