Ein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die genannten Kranken- und Sozialversicherungen für seine Angestellten abzuschließen. Darüber hinaus eröffnet sich ihm die Möglichkeit, durch betriebliche Zusatzversicherungen die Absicherung seiner Mitarbeiter zu erweitern.
Hierbei kann er sie bei der Altersvorsorge unterstützen, die Gesundheitsversorgung verbessern und wertvolle Zusatzleistungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bieten. Diese Zusatzabsicherungen sind jedoch nicht obligatorisch, sondern können optional angeboten werden.
Betriebliche Absicherungen bringen sowohl für die Mitarbeiter als auch für das Unternehmen entscheidende Vorteile. Angesichts des Fachkräftemangels, bestehender Versorgungslücken und hoher Krankheitskosten stellen betriebliche Versicherungen einen effektiven Ansatz dar, um talentierte Mitarbeiter zu binden und potenziellen Mitarbeitern Anreize zu bieten.
Die wichtigsten betrieblichen Versicherungen sind:
Betriebliche Krankenversicherung – zusätzliche Gesundheitsvorsorge für Mitarbeiter
Die betriebliche Krankenversicherung stellt eine ergänzende Gesundheitsvorsorge für Mitarbeiter dar. Dabei profitieren Unternehmen von günstigen Angeboten durch Kollektivverträge und haben die Möglichkeit, Krankenzusatzversicherungen ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen abzuschließen.
Für Arbeitnehmer bedeutet die betriebliche Krankenversicherung eine verbesserte medizinische Versorgung zu günstigen Konditionen. Je nach Tarif können sie von einer Vereinfachung oder gänzlichen Befreiung der Gesundheitsprüfung profitieren. In einigen Fällen können auch Angehörige von der betrieblichen Krankenversicherung profitieren.
Für Arbeitgeber ergeben sich daraus verschiedene Vorteile. Durch die betriebliche Krankenversicherung sinkt die Anzahl der Krankheitsfälle, die Mitarbeiter bleiben tendenziell gesünder und die Mitarbeiterzufriedenheit steigt.
Zudem kann die betriebliche Krankenversicherung ein Alleinstellungsmerkmal sein, das auf Fachkräfte attraktiv wirkt. Dies führt zu motivierten Mitarbeitern, einer besseren Mitarbeiterbindung und weiteren langfristigen Vorteilen für das Unternehmen.
Betriebliche Altersvorsorge als attraktive Option für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in vielen modernen Unternehmen üblich und sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn Mitarbeiter diese Option wünschen. Dennoch sollten Arbeitgeber die bAV nicht nur auf Mitarbeiterwunsch anbieten, sondern diese für die gesamte Belegschaft bereitstellen, da eine betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss für viele Fachkräfte ein Indikator für die Arbeitgeberattraktivität ist.
Für Arbeitnehmer bietet die bAV ein zweites Standbein für die finanzielle Absicherung im Alter, sodass die Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente sinkt. Die Vorteile für Arbeitgeber umfassen die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, die freie Auswahl an Anbietern sowie die Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung.
Betriebliche Einkommenssicherung – Schutz und Unterstützung bei beruflichen Risiken
Die betriebliche Einkommenssicherung umfasst verschiedene Versicherungsleistungen, darunter der Schutz vor Invalidität, Unfällen oder sogar im Todesfall. Arbeitgeber können Kollektivverträge abschließen, um ihre Mitarbeiter vor Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu schützen.
Viele Versicherungsunternehmen bieten nicht nur finanzielle Unterstützung im Leistungsfall, sondern auch präventive Maßnahmen wie Schulungen für die Belegschaft oder Hilfestellungen zur Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach langen Krankheitsphasen.
Für Arbeitnehmer bietet die betriebliche Einkommenssicherung günstige Absicherung für eine finanzielle Sicherheit im Ernstfall. Unternehmen profitieren auch bei dieser optionalen Arbeitgeber Versicherung von einem Imagegewinn, der zu mehr qualifizierten Bewerbern und langfristig zufriedenen Bestandsmitarbeitern führen kann.