Betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer
Angestellte Geschäftsführer können unter bestimmten Bedingungen ebenso wie klassische Mitarbeiter, an der bAV partizipieren. Beim Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge für den oder die Geschäftsführer Ihres Unternehmens gilt es einige besondere Aspekte zu beachten. Als Ihr kompetenter, zuverlässiger und unabhängiger Partner rund um die bAV unterstützen Sie die Kees Finanzberater bei der Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer.
Das Wichtigste zur bAV für Geschäftsführer im Überblick
Angestellte Geschäftsführer haben die Möglichkeit, über eine Entgeltumwandlung Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu investieren, während selbstständige Geschäftsführer nicht für eine bAV infrage kommen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ergibt sich die einzigartige Gelegenheit, eine Altersvorsorge direkt über ihr Unternehmen zu gestalten.
Aufgrund des in der Regel hohen Gehalts eines Geschäftsführers ist es wichtig, dass die Absicherung der Finanzen im Alter umfassend bedacht und langfristig geplant wird, denn für viele Geschäftsführer reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.
Bei der Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer ist es wichtig, eine Balance zu finden, bei der einerseits die eigene Altersversorgung sichergestellt wird, ohne andererseits das Unternehmen finanziell zu überlasten.
Die Möglichkeiten für Geschäftsführer in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) variieren abhängig von der Unternehmensform und der Beteiligung am Unternehmen.
Für Geschäftsführer, die an einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH, KGaA oder AG ohne oder mit Minderheitsbeteiligung arbeiten, ist der Abschluss einer bAV möglich. Hingegen können Geschäftsführer von Personengesellschaften wie Einzelunternehmen, GbR, OHG oder KG keine bAV abschließen.
In dieser Übersicht erhalten Sie einen Überblick über die Möglichkeiten für Geschäftsführer, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen und in Anspruch zu nehmen:
- Selbständige Geschäftsführer: Kein Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) möglich, Optionen sind private Altersvorsorgen wie Rürup- oder Riester-Rente
- Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung: Abschluss einer bAV ähnlich wie bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten möglich
- Geschäftsführer mit Mehrheitsbeteiligung: Abschluss einer bAV unter bestimmten, komplexen Bedingungen möglich, wobei besonders die steuerrechtliche Anerkennung zu beachten ist
- Geschäftsführer von Start-Ups: Betriebliche Altersvorsorge erst dann möglich, wenn die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens klar absehbar ist
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Geschäftsführer bietet eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente, indem sie eine Betriebsrente oder alternativ eine einmalige Kapitalauszahlung ermöglicht. Dadurch bietet sie Geschäftsführern eine zusätzliche Sicherheit.
Eine der wesentlichen Leistungen ist die Absicherung der Hinterbliebenen. Im Falle des vorzeitigen Ablebens der versicherten Person erhalten die Angehörigen Leistungen, die finanzielle Sicherheit in einer schwierigen Zeit bieten.
Ein weiteres wichtiges Element, das optional zur bAV hinzugefügt werden kann, ist die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung, die ein essentielles Sicherheitsnetz darstellt. Diese greift, wenn der Geschäftsführer aufgrund von Krankheit oder Unfall zu mehr als 50% arbeitsunfähig wird, und gewährleistet die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente.
– welche Form der bAV für Geschäftsführer?
Bei der Absicherung ihrer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) müssen Geschäftsführer einige wesentliche Punkte beachten, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Daher sollten sie darauf achten, dass die bAV nicht als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet wird, da dies zu hohen Steuernachzahlungen führen kann.
Darüber hinaus ist für angestellte Geschäftsführer beim Verkauf des Unternehmens oder von Anteilen daran Vorsicht geboten. Es ist entscheidend, dass die Betriebsrente auch in solchen Fällen sicher ist und entsprechende Regelungen im Vertrag verankert sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Absicherung der Betriebsrente gegen die Insolvenz des Unternehmens, etwa durch eine Rückdeckungsversicherung oder den Pensionssicherungsverein.
Zudem sollten die Versicherungsbedingungen, die zur Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen abgeschlossen werden, genau geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie auch tatsächlich die gewünschte Absicherung bieten. Dabei sollten Geschäftsführer explizit darauf achten, Formfehler zu vermeiden. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation sind im Falle der betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer unerlässlich.
Die betriebliche Altersvorsorge für angestellte Geschäftsführer ist grundsätzlich ein hervorragendes Instrument zur Absicherung im Alter. Allerdings stellt sie auch ein vielschichtiges und komplexes Feld dar, in dem man eine Vielzahl an Faktoren berücksichtigen muss.
Aufgrund dieser Komplexität ist die Beratung durch erfahrene Experten unerlässlich. Die Kees Finanzberater bieten mit ihrer umfassenden Erfahrung und Expertise im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge eine wertvolle Unterstützung. Sie helfen Ihnen nicht nur bei der Entwicklung und Implementierung solcher Versorgungssysteme, sondern auch dabei, die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen von Geschäftsführern zu verstehen und zu erfüllen.
Mit Kees Finanzberatern an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre betriebliche Altersvorsorge optimal aufgestellt ist. Nehmen Sie Kontakt zu unserem Team auf, um einen Termin für eine erste, unabhängige Beratung zu vereinbaren.