Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt in Deutschland die betriebliche Altersversorgung. Seit dem Inkrafttreten im Jahr 1975 gilt das Gesetz für Arbeitnehmer, die in einem Betrieb tätig sind, in dem eine betriebliche Altersversorgung angeboten wird. Das Ziel des Betriebsrentengesetzes besteht darin, eine zusätzliche Altersversorgung zu schaffen, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgeht. Durch diese betriebliche Altersversorgung, welche vom Arbeitgeber angeboten wird, können mögliche Versorgungslücken im Alter besser geschlossen werden, da die gesetzliche Rente zunehmend unzureichend wird.
Die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung werden im Betriebsrentengesetz geregelt. So sieht es vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten, wenn dies in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in Arbeitsverträgen vereinbart wurde.
Arbeitgeber, die eine betriebliche Altersversorgung anbieten möchten, können dies auf verschiedenen Wegen tun. Typische Arten der betrieblichen Altersvorsorge sind dabei die Direktzusage, die Unterstützungskasse oder die Pensionskasse. Aus diesen Varianten der betrieblichen Altersversorgung können Arbeitgeber frei wählen.
Nicht zuletzt regelt das Betriebsrentengesetz auch die Höhe der Beiträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die betriebliche Altersversorgung einzahlen müssen. Dabei wird eine angemessene Höhe sowie ein bestimmter Mindestbetrag, welcher nicht unterschritten werden darf, festgelegt. Das Betriebsrentengesetz regelt zudem auch die Auszahlung der Betriebsrente und den Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung.